Guadeloupe Archipel

Reiseinformationen & Einreisebestimmungen Guadeloupe Archipel

Reiseinformationen & Einreisebestimmungen für Ihren Aufenthalt im Guadeloupe Archipel!

Formalien & Visa:

Fast im gesamten Guadeloupe Archipel gelten die europäischen Bestimmungen für die Ein- und Ausreise. Französische Staatsbürger im Besitz einer Identitätskarte oder eines gültigen Reisepasses dürfen sich, bis auf wenige Ausnahmen in St. Maarten, unbegrenzt im Guadeloupe Archipel aufhalten. Urlauber aus der EU, den USA, Kanada, Schweiz und Norwegen benötigen einen gültigen Reisepaß für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten.

Ein- und Ausfuhr von Devisen:

Im Guadeloupe Archipel gilt wie auch in Deutschland oder anderen Ländern der Europäischen Union der Euro, der in unbegrenzter Menge ein- und ausgeführt werden darf.

Der Flughafen:

Der Flughafen Pole Caraibes Airport (Flughafen-Code: PTP) liegt in Pointe-a-Pitre auf Guadeloupe. Er ist der Hauptflughafen des französischen Überseedepartements für das gesamte Guadeloupe Archipel in der Karibik und ist Teil der französischen Antillen.

Von hier aus haben Sie die Möglichkeit zu den Inseln Saint Martin und St. Barts zu gelangen. Die näher liegenden Inseln Marie-Galante, Iles de Saintes und La Désirade erreichen Sie am besten über den Wasserweg oder mit kleineren Fluggesellschaften per Inselflieger.

Infos Flüge (0,30 Euro HT/Min.):
Fahrpläne der An- und Abflüge erhalten Sie auch unter Telefon: 00 590 892689 755!
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.guadeloupe.aeroport.fr

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Ausreisegebühr & Departure Fee:

In vielen Ländern muss bei der Ausreise aus dem Land eine Gebühr entrichtet werden. Die Ausreisegebühr des Guadeloupe Archipels ist hier jedoch schon im Flugticket bereits enthalten.

Wareneinfuhr und Warenausfuhr:

Die Ein- und Ausfuhr von Sprengstoff, Waffen oder Munition ist strengstens verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß dieser Gesetze kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Zollbestimmungen:

Hier gelten die europäischen Bestimmungen:
- 1 Liter Spirituosen
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Tabak
- 500g Kaffee
- 50g Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette
- Bei Artikeln des täglichen Bedarfs ist der Zoll großzügig

Impfvorschriften:

Für alle Einreisenden die älter als 1 Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten einreisen besteht eine Impfpflicht gegen die Erkrankung von Gelbfieber.


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